Die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz wird am 20.01.2012 den Sächsischen Gründerinnenpreis an eine Gründerin übergeben, die sich durch eine besonders erfolgreiche Unternehmensführung und hohes soziales Engagement auszeichnet.
Die Gründung des Unternehmens muss im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008 erfolgt sein. Die Preisträgerin wird durch eine unabhängige Jury ausgewählt, in der neben Vertretern und Vertreterinnen der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Banken und Hochschulen auch Preisträgerinnen der Vorjahre mitarbeiten. Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Verbände und Landtagsfraktionen konnten Gründerinnen nominieren.
http://www.soziales.sachsen.de/10916.html
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