Kündigt ein Mitarbeiter im laufenden Jahr, kann er nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dennoch unter Umständen Weihnachtsgeld beanspruchen.
In dem vom BAG am 13.11.2013 entschiedenen Fall kündigte ein Mitarbeiter zum 30.09. und beanspruchte vom Arbeitgeber 9/12 des Weihnachtsgeldes. Das Weihnachtsgeld sollte nach Vorgabe des Arbeitgebers an Mitarbeiter, die sich am 31.12.2010 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden in Höhe von 1/12 des Bruttomonatsgehalts für jeden Kalendermonat mit einer bezahlten Arbeitsleistung gezahlt werden. Der Arbeitgeber wurde mit folgender Begründung zur Zahlung verurteilt: Einerseits soll das Weihnachtsgeld den Arbeitnehmer über das Jahresende hinaus an das Unternehmen binden und damit die Betriebstreue belohnen. Andererseits dient es aber zugleich als Vergütung der im Laufe des Jahres geleisteten Arbeit. Eine solche Klausel benachteiligt einen Mitarbeiter unangemessen und entzieht ihm auch Lohn f ür geleistete Arbeit.
Tipp: Wer als Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld von Stichtagsregelungen abhängig machen möchte, muss klar regeln, dass er damit allein die künftige Betriebstreue anerkennen will.
Der Vortrag "Das Neueste im Arbeitsrecht - Aktuelle Entwicklungen 2013/14" von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am:
Donnerstag, 12. Dezember 2013, um 19:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP®
Dr. Broll, Schmitt, Kaufmann & Partner
Fetscherstraße 29
01307 Dresden
informiert Sie mit einem kompakten Überblick der wichtigsten arbeitsgerichtlichen Urteile des Jahres 2013 u. a. zu den Themen: Arbeitsvertrag und dessen Beendigung, Befristung, Vergütung, Urlaub, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassung.
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