Die Übergangsfrist zur Datenschutzgrundverordnung läuft am 25. Mai 2018 aus. Sie enthält eine Vielzahl an Neuerung zum bestehenden Bundesdatenschutzgesetz und hat eine erhebliche Ausweitung von Bußgeld- und Haftungsgefahren zur Folge. So können Bußgelder in Höhe von 20 Millionen bzw. 4 % des Jahresumsatzes bei groben Verstößen gegen die Bestimmungen fällig werden.
Die Neuerungen sind umfangreich und daher für die Unternehmer wenig überschaubar. Da sie auch grundsätzlich jedes Unternehmen jeder Branche treffen, ist die Verunsicherung bezüglich Umsetzungsbedarf, - umfang und -art und damit der Druck auf die Unternehmen groß. Ziel der kostenfreien Informationsveranstaltungen der Industrie- und Handelskammer Dresden ist es über die Änderungen zu informieren, ein Bewusstsein für das Thema Datenschutz im Unternehmen zu schaffen und soweit möglich, bisherige Umsetzungsvorgaben zu erläutern.
Mehr Informationen und Anmeldung bis zum 26.04. unter www.dresden.ihk.de/servlet/veranstaltung?veranst_id=7857&ref_detail=Newsletter&ref_sprache=deu
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